1. Förderrichtlinien
Bitte prüfen Sie, ob Ihr Antrag grundsätzlich mit dem Stiftungszweck übereinstimmt. Leider können wir keine Projekte unterstützen, die nicht zu 100% mit dem Stiftungszweck übereinstimmen.

2. Antragstellung
Wenn Ihr Anliegen mit dem Stiftungszweck übereinstimmt setzen Sie sich bitte ausschließlich per E-Mail mit Frau Emrich (Kontakt siehe rechts) in Verbindung und stellen Ihr Projekt vor.

3. Prüfung und Genehmigung
Wenn uns alle notwendigen Informationen vorliegen wird geprüft, ob Ihr Antrag den Vorgaben unseres Stiftungszweckes entspricht und ob alle gesetzlichen Auflagen eingehalten werden. Erst nach erfolgter positiver Prüfung wird der Vorstand der Stiftung über Ihren Antrag entscheiden. Hinweis: Die Antragstellung heißt nicht, dass Ihr Antrag tatsächlich genehmigt wird.

4. Abschluss
Die weitere individuelle Vorgehensweise wird in der Folge mit Ihnen abgesprochen